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Mit Kindern ins Ausland: Wann eine Reisevollmacht wichtig ist

Erstellt von Ingrid Metzenbauer.  Veröffentlicht am 26.06.2026

Bei Auslandsreisen mit Minderjährigen kann eine schriftliche Zustimmung der Eltern wichtig oder sogar erforderlich sein.

Beim Verreisen mit Kindern ist in manchen Ländern eine Vollmacht notwendig. © ReiseInsider

Reisepass, Tickets und Kreditkarten stehen bei den meisten Familien ganz oben auf der Urlaubscheckliste. Mit Beginn der Sommerferien erinnert die Österreichische Notariatskammer allerdings daran, dass bei Auslandsreisen mit Minderjährigen auch eine schriftliche Einverständniserklärung wichtig sein kann - in einzelnen Ländern ist sie sogar erforderlich.

Besonders relevant ist das, wenn Kinder mit Großeltern, anderen Verwandten oder Freunden verreisen oder im Rahmen eines Vereins, einer Sprachreise oder eines Feriencamps ins Ausland fahren. Auch bei allein reisenden Jugendlichen erleichtert eine Reisevollmacht den Nachweis, dass die Erziehungsberechtigten der Reise zugestimmt haben.

Unsicherheit besteht häufig auch bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht. Zwar ist die Zustimmung des anderen Elternteils für gewöhnliche Urlaubsreisen nicht immer erforderlich, bei Auslandsreisen oder Reisen mit Dritten ist eine schriftliche Bestätigung jedoch ratsam, heißt es von Seiten der Notariatskammer.

Reisevollmacht: Worauf ist zu achten?

Innerhalb Europas gibt es keine einheitlichen Vorgaben. In Ländern wie Bosnien und Herzegowina, Griechenland, Kroatien, Nordmazedonien, Slowenien, Serbien oder Großbritannien kann eine Reisevollmacht erforderlich oder besonders empfehlenswert sein.

Für Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien und Griechenland gelten darüber hinaus besondere Anforderungen: Hier ist eine amtlich beglaubigte Vollmacht erforderlich. Für Serbien wird eine Beglaubigung empfohlen. Auch mögliche Transitländer sollten bei der Reiseplanung berücksichtigt werden.

Die Notariatskammer empfiehlt, die Reisevollmacht möglichst in einer mehrsprachigen Fassung mitzuführen. Enthalten sein sollten jedenfalls die Daten des Kindes, der gesetzlichen Vertreter sowie der volljährigen Begleitperson. Darüber hinaus sollten Reiseziel, Reisezeitraum und aktuelle Kontaktdaten der Eltern angeführt werden.

Zusätzlich kann es sinnvoll sein, Kopien der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter mitzunehmen. Dadurch lassen sich Rückfragen bei Grenz- oder Sicherheitskontrollen häufig rascher klären.

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